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   OVG Niedersachsen, 28.02.1997 - 4 L 6073/95   

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OVG Niedersachsen, 28.02.1997 - 4 L 6073/95 (https://dejure.org/1997,18817)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.1997 - 4 L 6073/95 (https://dejure.org/1997,18817)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 1997 - 4 L 6073/95 (https://dejure.org/1997,18817)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 9 A 1503/95
  • OVG Niedersachsen, 28.02.1997 - 4 L 6073/95
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93

    Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1997 - 4 L 6073/95
    Abgesehen davon, daß hier der Einrichtungsträger dieser Verpflichtung durch die Gestaltung des Benutzungstarifs gerecht geworden ist (vgl. dazu die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung des 9. Senats des Nds. OVG sowie BVerwG, Beschl. v. 13.4.1994, DVBl. 1994, 818, u. v. 15.3.1995, NVwZ 1995, 790), schlösse selbst eine pflichtwidrig unzureichende Bemessung/Staffelung der Entgelte den Anspruch aus § 90 Abs. 3 SGB VIII nicht aus.
  • BVerwG, 15.03.1995 - 8 NB 1.95

    Kindergarten - Gebührenstaffelung - Satzungsermächtigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1997 - 4 L 6073/95
    Abgesehen davon, daß hier der Einrichtungsträger dieser Verpflichtung durch die Gestaltung des Benutzungstarifs gerecht geworden ist (vgl. dazu die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung des 9. Senats des Nds. OVG sowie BVerwG, Beschl. v. 13.4.1994, DVBl. 1994, 818, u. v. 15.3.1995, NVwZ 1995, 790), schlösse selbst eine pflichtwidrig unzureichende Bemessung/Staffelung der Entgelte den Anspruch aus § 90 Abs. 3 SGB VIII nicht aus.
  • VGH Hessen, 06.02.1997 - 9 TG 3476/96

    Erlaß bzw Teilerlaß von Gebühren für die Kindertagesstätte - Ermittlung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1997 - 4 L 6073/95
    Der Anspruch auf Übernahme des Kindergartenbeitrages gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil gemäß § 20 KiTaG der Einrichtungsträger, der Landesleistungen nach den §§ 15 ff KiTaG in Anspruch nimmt, verpflichtet ist, die Entgelte so zu bemessen bzw. zu staffeln, daß die wirtschaftliche Belastung für die Sorgeberechtigten zumutbar ist (ebenso der 12. Senat des Nds. OVG in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluß vom 27.2.1995 - 4 M 602/94 - und für das hessische Landesrecht - § 10 KiTaG - Hess.VGH, Beschl. v. 6.2.1997 - 9 TG 3476/96 -).
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